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   VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368   

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VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368 (https://dejure.org/2010,68485)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368 (https://dejure.org/2010,68485)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - 3 ZB 08.3368 (https://dejure.org/2010,68485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klage eines - bereits in Altersteilzeit befindlichen - Richters auf Neubeurteilung; Rechtsschutzbedürfnis (hier: verneint); Fortsetzungsfeststellungsklage; Schadensersatzanspruch wegen Nichtbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 19.02.2007 - 3 CE 06.3302
    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368
    Hierzu wird auf den rechtskräftigen Beschluss des Senats vom 19. Februar 2007 (Az. 3 CE 06.3302) verwiesen, mit dem der Senat die Beschwerde des Klägers im Verfahren einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zurückgewiesen hat.

    Hierzu wird auf die Gründe der Beschwerdeentscheidung des Senats vom 19. Februar 2007 (Az. 3 CE 06.3302) Bezug genommen.

    Entgegen der Auffassung des Klägers hat sich das Verwaltungsgericht mit seiner Verweisung auf den Beschluss des Senats vom 13. Februar 2007 (Az. 3 CE 06.3302) nicht - auch nicht inzident - auf die Kollegialgerichtsregel bezogen, sondern auf die Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im damaligen Eilverfahren, die die Dienstpostenbesetzung, also die getroffene Auswahlentscheidung, betraf, abgestellt.

    Im Übrigen würde auch bei einem Fortsetzungsfeststellungsantrag - den der Kläger beim Verwaltungsgericht ausweislich des Protokolls n i c h t gestellt hat - das Feststellungsinteresse fehlen, weil aufgrund der Beschwerdeentscheidung im Eilverfahren (Az. 3 CE 06.3302) von der offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Schadensersatzanspruchs auszugehen wäre.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2007 - 1 A 4138/06

    Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung einer dienstrechtlichen Regelbeurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368
    Aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OVG NRW vom 26. September 2007, Az. 1 A 4138/06 vermag der Senat keine Anhaltspunkte für die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatz wegen rechtswidriger Beurteilung zu entnehmen.

    Soweit sich der Kläger auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. September 2007, Az. 1 A 4138/06 (dort wohl RdZiff. 15 ff.) zur Zulässigkeit einer hilfsweise begehrten Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine dienstliche Beurteilung nach begonnener Freistellungsphase der Altersteilzeit bezieht, ist dem entgegen zu halten, dass der Kläger hier im erstinstanzlichen Verfahren einen solchen Fortsetzungsfeststellungsantrag letztlich nicht gestellt hat, so dass diese Fragestellung (abgesehen davon, dass sich das OVG NRW mit der Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht befasst hat) im Berufungszulassungsverfahren auch nicht zu prüfen ist.

    2) Für die vom Kläger geltend gemachte Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) ist weder bezüglich des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. September 2007, Az. 1 A 4138/06 noch bezüglich anderer obergerichtlicher Entscheidungen, die der Kläger im Zusammenhang mit der Darlegung ernstlicher Zweifel zitiert, dem Darlegungsanfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügt.

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 5 ME 232/06

    Anspruch auf Übertragung eines höheren Dienstpostens trotz Bestehens einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368
    Dies stellt jedoch für eine Vorsitzendentätigkeit, also ein Amt, in dem gewisse Kontinuität anzustreben ist, keinen angemessenen Zeitraum dar (vgl. auch OVG Niedersachsen vom 18.10.2006 Az. 5 ME 232/06).
  • BVerwG, 23.10.1985 - 3 B 93.84
    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368
    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1985 Az. 3 B 93/84 betraf eine andere Fallkonstellation, nämlich die des effektiven Zugangs zum Gericht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - 1 A 512/02

    Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten; Verdichtung des

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368
    Demgegenüber war die Ausgangssituation in der ebenfalls zitierten Entscheidung des OVG NRW vom 7. Juli 2004 Az. 1 A 512/02 schon deshalb grundlegend anders als im Fall des Klägers, weil es dort an einer Ausschreibung der Stelle fehlte.
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368
    Die Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln tritt nach dem im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB nicht ein, wenn der Betroffene mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (st. Rspr. BVerwG vom 28.5.1998 BVerwGE 107, 29, 31, zuletzt vom 1.8.2007 2 B 15/07; BayVGH vom 15.5.2003 3 B 99.2268 ).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368
    Aus dem - ebenfalls vom Kläger herangezogenen - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 2005 Az. 2 C 37/04 lässt sich das hier geltend gemachte Begehren ebenfalls nicht ableiten.
  • VGH Bayern, 15.05.2003 - 3 B 99.2268
    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368
    Die Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln tritt nach dem im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB nicht ein, wenn der Betroffene mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (st. Rspr. BVerwG vom 28.5.1998 BVerwGE 107, 29, 31, zuletzt vom 1.8.2007 2 B 15/07; BayVGH vom 15.5.2003 3 B 99.2268 ).
  • BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368
    Eine Klage wegen dieser Stellenbesetzung, die nach Besetzung der Stelle mit der Richterin P. nur als Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig gewesen wäre (vergl. BVerwG vom 30.6.1993 2 B 64/93 Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 49 ), hat der Kläger trotz Widersprucheinlegung gegen die Auswahlentscheidung nicht angestrengt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - 1 A 2117/05

    Anspruch des Beamten auf Zahlung von Schadensersatz gegen den Dienstherrn wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368
    Das aber setzt voraus, dass sich der Bewerber für den ausgeschriebenen Dienstposten auch beworben hat und dann - rechtsfehlerhaft - nicht ausgewählt wurde (so auch die Fallkonstellation in der vom Kläger benannten Entscheidung des OVG NRW vom 26. März 2007 Az. 1 A 2117/05 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13

    Dienstliche Beurteilung und Eintritt des Beamten in den gesetzlichen Ruhestand

    20 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 11.02.1982 - 2 C 33.79 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21, und vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1), die auch der Senat zugrunde legt (vgl. nur Urteil vom 25.09.2012 - 4 S 660/11 -, Juris), erledigt sich das Begehren auf Änderung bzw. Neuerteilung einer dienstlichen Beurteilung mit dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand (ebenso etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.04.2004 - 1 A 3629/02 -, Juris, m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368 -, Juris).

    Ein - gewissermaßen isolierter - auf finanziellen Ausgleich gerichteter Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beurteilung scheidet aus, weil eine rechtswidrige Beurteilung für sich noch keinen derartigen Schaden darstellt (Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.12.2010, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 6 ZB 19.538

    Verfahren wegen Fürsorgepflichtverletzung

    Zum einen stellt eine (angeblich) fehlerhafte Beurteilung für sich gesehen noch keinen Schaden dar (BayVGH, B.v. 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368 - juris Rn. 8).
  • VG München, 29.11.2013 - M 21 K 12.797

    Mangelnde Eignung eines in Altersteilzeit befindlichen Beamten des

    Zur Begründung wurde unter Verweis auf verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (VG München vom 29.06.2004 - M 5 K 01.2988 - juris, Rdnr. 15; OVG Lüneburg vom 18.10.2006 - 5 ME 232/06 - juris, Rdnr. 14; BayVGH vom 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368 - juris, Rdnr. 22) vorgetragen, die Forderung eines Mindestzeitraums von zwei Jahren in einem Beförderungsamt vor Beginn der Freistellungsphase sei sowohl abstrakt betrachtet, als auch gemessen an den von dem Kläger bis zum Beginn der Freistellungsphase noch zurückzulegenden acht Monaten zu lang bemessen.
  • VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 2 K 11.1181

    Landesbeamtenrecht; Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung;

    Nicht geeignet ist, wer für die im Beförderungsamt zu erbringende Leistung nicht zur Verfügung steht, weil er eine Dienstleistung nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr "in nennenswertem Umfang", d.h. für eine angemessene Zeit, erbringt (BVerwG vom 29.8.1996 BVerwGE 102, 33; BayVGH vom 23.12.2010 Az. 3 ZB 08.3368 RdNr. 22; vom 19.2.2007 Az. 3 CE 06.3302 RdNr. 62; NdsOVG vom 4.11.2011 NVwZ-RR 2012, 77; vom 18.10.2006 DÖD 2007, 89; VG Augsburg vom 2.2.2012 Az. Au 2 K 11.374 RdNr. 12).
  • VG Augsburg, 02.02.2012 - Au 2 K 11.374

    Landesbeamtenrecht; Beförderung; Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Eintritt

    Damit ist eine Erledigung in der Hauptsache eingetreten, sodass der Klage das Rechtsschutzbedürfnis fehlt und sie als unzulässig abzuweisen ist (BVerwG vom 1.10.1985 Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 154; vom 25.10.1988 Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 169; vom 18.12.1990 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 89; BayVGH vom 24.1.2008 Az. 3 BV 05.2231 RdNr. 17; vom 21.1.2009 Az. 10 B 07.1382 RdNr. 32; vom 23.12.2010 Az. 3 ZB 08.3368 RdNr. 2; Clausing in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., RdNr. 12 zu § 161 m.w.N.; Zimmermann-Kreher in Beck'scher Online-Kommentar VwGO, RdNr. 7 zu § 161 m.w.N.).
  • VG Köln, 06.06.2011 - 15 K 2262/10

    Durchführung einer dienstlichen Beurteilung auch bei zwischenzeitlicher Abordnung

    Ihr fehlt es insbesondere nicht im Hinblick auf die Freistellungsphase der Altersteilzeit, in welcher der Kläger sich noch bis 2015 befindet, am erforderlichen Rechtsschutzinteresse, vgl. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368 -, hier zitiert nach Juris.
  • VG Augsburg, 07.04.2011 - Au 2 K 10.65

    Klage auf Änderung der dienstlichen Beurteilung nach Beginn der

    Denn die Eignung für ein Beförderungsamt fehlt, wenn der Beamte das neue Amt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (BayVGH vom 19.2.2007, Az.: 3 CE 06.3302 Rdnr. 62; BayVGH vom 23.12.2010 Az.: 3 ZB 08.3368 Rdnr. 2; OVG NRW vom 26.9.2007 Az.: 1 A 4138/06 Rdnr. 9; OVG NRW vom 13.4.2010 Az.: 6 B 152/10 Rdnr. 2; VG München vom 29.6.2004 Az.: M 5 K 01.2988 Rdnr. 15).
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